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Fehler im Bußgeldbescheid sind nicht immer von Relevanz

07 Dez 2015 / 0 Kommentare / in Frank Laudam, Verkehrsrecht/von admin

Ein Bußgeldbescheid ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Betroffene mit der falschen Geschlechtsbezeichnung adressiert wird. Die Begründung des Oberlandesgerichts Naumburg (108 SsRs 30/15) ist allerdings lesenswert:

„Aufgrund der Tatsache, dass wir zurzeit in einer „Trans-Gender-World“ leben und die sog. Geschlechtsneutralität immer mehr um sich greift, ist die geschlechtliche Anrede heutzutage für viele modern denkende, emanzipierte Bevölkerungsteile unerheblich. So existieren auf unserem Planeten zahlreiche Männer, die sich als Frauen fühlen und zahlreiche Frauen, die sich als Männer fühlen. Die Geschlechtsanrede (Herr/Frau) lässt mithin allenfalls scheinbar auf das tatsächliche (biologische) Geschlecht schließen.“

6000 EUR Schmerzensgeld für Wundnaht ohne örtliche Betäubung

09 Jun 2015 / 0 Kommentare / in Medizinrecht, Mona Laudam/von admin

Eine Patientin wurde wegen mehrjähriger Fußbeschwerden bei einem Arzt vorstellig und nach Aufklärung am Fuß operiert. Kurz nach der Operation trat Blut aus dem Verbandschutz aus. Am gleichen Tag wurde sie erneut genäht, wobei streitig war, ob sie eine Betäubung erhielt. Die Verabreichung eines Lokalanästhetikums ist dokumentationspflichtig und in der Patientenakte zu vermerken. Da kein Eintrag vorlag, hat das Gericht für das Vernähen einer Wundnaht ohne örtliche Betäubung ein Schmerzensgeld von 6.000,00 EUR zugesprochen. Nach Ansicht des Gerichts ist das Vernähen ohne örtliche Betäubung ein grober Behandlungsfehler und eine vorsätzliche Körperverletzung. Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Aufgepasst bei nächtlichem Unfall!

09 Jun 2015 / 0 Kommentare / in Frank Laudam, Verkehrsrecht/von admin

Dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die sog. Fahrerflucht, erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben kann, ist allgemein bekannt. Doch auch wenn der Straftatbestand der „Fahrerflucht“ nicht erfüllt ist, kann das zu frühe Entfernen vom Unfallort erhebliche versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ. 7 U 121/14) mit Urteil vom 16.10.2014 entschieden, dass der Unfallfahrer keinen Anspruch aus seiner Kaskoversicherung hat, wenn er sich nachts bereits nach 15 Minuten von der Unfallstelle entfernt, ohne zeitnah eine weitere Aufklärung des Unfallgeschehens zu ermöglichen. Der Kaskoversicherer hatte insbesondere eingewandt, dass der Fahrer somit Feststellungen zu einem möglichen Alkoholoder Drogenkonsum vereitelt hätte. Die Klage des Unfallfahrers auf Übernahme des Kaskoschadens wurde abgewiesen. In einem solchen Fall ist unverzüglich anwaltlicher Rat einzuholen.

Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht nicht verwertbar

09 Jun 2015 / 0 Kommentare / in Frank Laudam, Verkehrsrecht/von admin

Das Amtsgericht München (Beschluss vom 13.8.2014, AZ 345 C 5551/14) hat klargestellt, dass vor Gericht Aufnahmen des Unfallgeschehens mittels einer Dashcam (auch Car-Cam genannt) nicht verwertbar sind. Solche Aufnahmen vom Verkehrsgeschehen verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gefilmten anderen Verkehrsteilnehmer. Im entschiedenen Fall wollte ein Unfallbeteiligter mittels dieser Filmaufnahmen belegen, dass er den Verkehrsunfall nicht verschuldet habe. Es empfiehlt sich daher stets, am Unfallort Fotos der Fahrzeuge zu
fertigen und die Personalien etwaiger Augenzeugen zu erfragen, um vor Gericht zulässige Beweismittel einzubringen.

Versicherungsrechtlicher Regress bei Unfallflucht

01 Okt 2014 / 0 Kommentare / in Frank Laudam, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht/von admin

Während eine Unfallflucht in der Regel strafrechtliche Konsequenzen sowie die mehrmonatige Entziehung der Fahrerlaubnis mit anschließender MPU nach sich zieht, ist nur wenigen bekannt, dass auch versicherungsrechtliche Folgen drohen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann vom Unfallflüchtigen Regress fordern und sich somit einen Teil der an den Unfallgegner gezahlten Schadensersatzsumme zurückzuholen. Während in der Regel diese Summe auf 2.500,00 EUR begrenzt ist, kann der Versicherer in schweren Fällen 5.000,00 EUR von seinem Versicherten verlangen. Dies z. B. dann, wenn der Unfallflüchtige weiß oder zumindest damit rechnen muss, dass bei dem Unfall eine andere Person verletzt wurde. So entschied das LG Heidelberg mit Urteil vom 23.01.2014 (AZ: 3 S 26/13) und hat damit dem klagenden Versicherer Recht gegeben. Dieser Umstand sollte bereits bei der Strafverteidigung berücksichtigt werden, da im Einzelfall eine Konstellation vorliegen kann, die trotz strafrechtlicher Sanktionen einen versicherungsrechtlichen Regress unzulässig macht.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Laudam & Partner besteht seit Oktober 1999 in Würzburg. Alle Anwälte der Kanzlei haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, um die Interessen ihrer Mandanten optimal vertreten zu können. Im Bereich Familienrecht und Medizinrecht führt Frau Rechtsanwältin Laudam den Titel Fachanwältin

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