Fehler im Bußgeldbescheid sind nicht immer von Relevanz
Ein Bußgeldbescheid ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Betroffene mit der falschen Geschlechtsbezeichnung adressiert wird. Die Begründung des Oberlandesgerichts Naumburg (108 SsRs 30/15) ist allerdings lesenswert:
„Aufgrund der Tatsache, dass wir zurzeit in einer „Trans-Gender-World“ leben und die sog. Geschlechtsneutralität immer mehr um sich greift, ist die geschlechtliche Anrede heutzutage für viele modern denkende, emanzipierte Bevölkerungsteile unerheblich. So existieren auf unserem Planeten zahlreiche Männer, die sich als Frauen fühlen und zahlreiche Frauen, die sich als Männer fühlen. Die Geschlechtsanrede (Herr/Frau) lässt mithin allenfalls scheinbar auf das tatsächliche (biologische) Geschlecht schließen.“